Die Kohlekommission hat das Ausstiegsszenario aus der Kohle erarbeitet und in Abstimmung mit der Politik auch verabschiedet. Neben konkreten Ausstiegsmeilensteinen hat die Kohlekommission viele soziale, politische und ökonomische Aspekte berücksichtigt, um damit einen breiten politischen Konsens zu schaffen. Bis 2030 soll die Leistung der aktiven Braunkohlekraftwerke um 10.900 MW und die der aktiven Steinkohlekraftwerke um 14.700 MW gegenüber 2017 sinken. Spätestens Ende 2038 soll das vollständige Aus der Kohleverstromung kommen.
Umwelt- und Klimaschützern ist der Ausstiegsfahrplan nicht ambitioniert genug. Sie fordern einen rascheren Ausstieg. Dieser wäre möglich und nötig, um den Klimaschutzzielen gerecht zu werden. Aber bereits beim vorliegenden Ausstiegsszenario klafft eine große Lücke zwischen dem auf dem Papier abgeschalteten Kohlestrom und der nach dem gültigen Ausbaupfad des Erneuerbaren Energien Gesetzes zu erwartenden Stromerzeugung aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse.
Im Gutachten wird zwar der Ausstieg aus der Kohle im Detail dargestellt, nicht aber die Stromerzeugung, die den Kohlestrom ersetzen soll. Etwas lapidar beschränkt sich die Kohlekommission auf folgende Aussage: „Damit das im Koalitionsvertrag vereinbarte 65-Prozent-Ziel [für Erneuerbare Energien] erreicht werden kann, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in Erneuerbare Energien. Die Kommission empfiehlt außerdem, „… dass die jährlichen Zubau-Mengen für erneuerbare Energien im Einklang mit dem 65-Prozent-Ziel bis 2030 angepasst werden.“ (Abschlussbericht S. 76)
Konkret würde dies bedeuten, dass die Ausbaugeschwindigkeit gegenüber dem derzeitigen, gesetzlich verankerten Ausbaupfad für erneuerbare Energien mindestens verdoppelt bis verdreifacht werden muss, damit der Kohleausstieg nach Fahrplan gelingen kann. Dem steht aber das Erneuerbare Energien Gesetz entgegen , das von der schwarz-roten Regierung im Jahr 2017 von einem Förderinstrument in eine Ausbaubremse umgebaut wurde:
Eine weiteres Thema auf das im Bericht der Kohlekommission kaum eingegangen wird, ist die Energieeffizienz. Denn eigentlich müsste der Ausstieg aus der Kohle durch eine systematische Erschließung der Effizienzpotential in Industrie, Gewerbe und Haushalte begleitet werde. Durch Studien und praktische Beispiele ist zweifellos belegt, dass mehr als 25 Prozent des Stromverbrauchs ohne Komforteinbuße eingespart werden können.
Während auf der einen Seite der Ausbau der Regenerativen viel zu langsam vorangeht und durch die gegebenen Rahmenbedingungen gebremst wird, wird auf der anderen Seite die Sektorkopplung vorangetrieben: Der Verkehr und die Wärmeversorgung sollen zunehmend auf Strom umgestellt werden. Doch wie soll die entstehende Lücke zwischen Erzeugung und Nachfrage gedeckt werden?
Vor diesem Hintergrund muss die Bundesregierung, wenn sie es mit dem Klimaschutz und dem Kohleausstieg ernst meint, rasche und grundlegende Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien und für die Energieeffizienz herbeiführen. Sonst haben wir im Jahr 2030 nur die Wahl zwischen „Licht aus“ oder Kohlestrom – und somit auch der unausweichliche Ausstieg aus dem Kohleausstieg 2038.
Ansprechpartner
Dr. Sebastian Albert-Seifried
Büro Ö-quadrat
Turnseestr. 44
79102 Freiburg
Tel. 0761-70773279
E-Mail