EEG 2.0: Nachteile beseitigt?
Im Januar 2014 stellte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Eckpunkte zur Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Nach einer rekordverdächtig kurzen Zeit durchlief das neue EEG das Gesetzgebungsverfahren und trat mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.
Seither wirbt die Bundesregierung damit, dass mit dem neuen EEG die Nachteile der Energiewende „gestrichen“ wären. Die EEG-Reform soll die Energiewende „planbar, bezahlbar und effizient“ machen.
Kaum war das neue EEG verabschiedet, scheute sich Bundeswirtschaftsminister Gabriel nicht davor, die geringe Reduktion der EEG-Umlage, die durch andere Faktoren bestimmt wird (siehe Abbildung 1), bereits als Erfolg seiner Politik zuzuschreiben.
Im Folgenden wird gezeigt, dass das überarbeitete EEG letztlich dazu dient, die Energiewende abzubremsen, um die traditionelle Energiewirtschaft und ihre Eigentümer vor wirtschaftlichen Einbußen zu schützen.
Der hier gezogenen bitteren Bilanz werden Handlungsempfehlungen gegenüber gestellt, die geeignet sind, die Energiewende zum Erfolg zu führen.
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